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Stand: 01.11.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, dass der Musikunterricht unter Einhaltung unerer bestehenden Hygienemaßnahmen weiterhin erlaubt ist.
 
Schriftlich findet ihr es hier
§ 20
Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen
(1) 1Außerschulische Bildungsangebote sind vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung nur zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist; es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. 2§ 17 Satz 2 gilt entsprechend. 3Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
(2) 1Unterricht an Musikschulen darf nur erteilt werden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m, bei Blasinstrumenten und Gesang ein Mindestabstand von 2 m gewahrt ist. 2Dies gilt entsprechend für Musikunterricht außerhalb von Schulen.

Hygienemaßnahmen Jamlabor Musicschool Stand November 2020

  1. Maskenpflicht für Lehrer und Schüler
  2. nur Einzelunterricht möglich
  3. Mindestabstand zw. Lehrer und Schüler 1,5m bei Blasinstrumenten 2m
  4. Lüften zwischen den Stunden
  5. Schüler desinfizieren sich beim Betreten der Räume die Hände
  6. Schüler benutzen eigene Instrumente, gemeinsam genutzte Gegenstände werden nach jeder Unterrichtsstunde desinfiziert
  7. Schüler warten vor dem Unterrichtsraum und werden von der Lehrkraft abgeholt, sobald der vorherige Schüler den Raum verlassen hat

Jamlabor Musicschool - Schwabhausen | Tel. 0179 - 75 78 777 E-mail: info@jlms.de